Spendenformular
Mit Ihrer Hilfe möchte die Jörg Reker Stiftung dazu beitragen die Stiftungsziele nachhaltig und langfristig umzusetzen.
Die Jörg Reker Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung beim Finanzamt anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit, somit können Sie Ihre Spenden und Zustiftungen nach §§ 10b EkStG absetzen. Spendenquittungen, die wir für Sie ausstellen, können steuerlich geltend gemacht werden.
Sie können Zustiften oder Spenden. Bei ZUSTIFTUNGEN werden das Kapital und Vermögen der Stiftung dauerhaft erhöht. Die daraus resultierenden Zinserträge werden der Stiftung dauerhaft zur Förderung und zur Verwirklichung der Stiftungsziele zur Verfügung stehen. Der Spender gehört fortan zum Kreis der Stifter und wird als solcher bei der Stiftung geführt. Zustiftungen bieten sich zum Beispiel auch als Anlass von Jahrestagen, Jubiläen oder aus Nachlässen an. Bei Beträgen ab 3.000 € werden Zustifter nicht nur intern aufgenommen, sondern sie werden in einer jährlichen Veröffentlichungen der Stiftung genannt.
SPENDEN hingegen sind zum sofortigen Einsatz für eine sofortige, zeitnahe Förderung.
Wenn Sie regelmäßig helfen möchten empfehlen sich die Familienpatenschaften.
Mit Hilfe Ihrer Spende fördern wir die Projekte der Stiftung nachhaltig und verlässlich.
Möchten Sie über Ihren Tod hinaus, mit Ihrem Engagement die Hilfe für Kinder, Familien und Senioren unterstützen, dann kann dies zum Beispiel auch durch Ihre letztwillige Verfügung in Ihrem TESTAMENT erfolgen.
Werden Sie ein Freund der Jörg Reker Stiftung und unterstützen Sie uns "Für ein neues Miteinander!"
Themen wie z.B. Werteorientierung, Selbstermächtigung durch Ermutigung und Potentialentfaltung sollen so wieder an Stellenwert in der Gesellschaft gewinnen. Ziel der Stiftung ist es, ein neues Miteinander zu vermitteln bei dem Selbstverantwortung, Freiheit, Gemeinschaftsgefühl, Freude und persönliche Unabhängigkeit die Basis bilden. Besonderen Fokus bekommen dabei unsere Projekte in Gambia.